Konzept zur offenen Ganztagsbeschulung (Ganztagskonzept)
Vorbemerkung
Ab dem Schuljahr 2015/16 wird die Grundschule Wietzendorf als offene Ganztagsschule geführt. Indem sie all ihren Schülerinnen und Schülern an Schultagen ein ganztägiges Bildungsangebot macht, verbindet sie Erziehung, Unterricht und außerunterrichtliche Angebote zu einer Einheit. Damit stellt sie für Kinder ein höheres Maß an Bildungsqualität bereit und kommt dem Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule in besonderem Maße nach. Die Ganztagsbeschulung fußt auf dem Leitbild und dem Schulprogramm unserer Schule und stellt einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der darin festgeschriebenen Erziehungs- und Bildungsziele dar.
Mit der Einrichtung von Grundschulen mit ganztägiger Beschulung und Betreuung von Kindern reagiert Schule auf Veränderungen, die sich aus den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft ergeben. Alleinerziehende wie auch Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen, Einzelkind- oder Patchwork-Familien, Kinder ausländischer Herkunft, aus sozial benachteiligten Familien und auch Kinder mit individuellen Handicaps erwarten von Schule heute mehr als nur den traditionellen vormittäglichen Unterricht in den Schulfächern. Auch in Wietzendorf haben sich die Strukturen der Familie in den letzten Jahren deutlich verändert. Mit der Einrichtung einer offenen Ganztagsschule reagieren Schule und Schulträger auf eine veränderte Bedarfssituation in der Elternschaft, wie die vorab durchgeführten Befragungen belegen.
Mit ihren Angeboten verändert und erweitert die Ganztagsschule den Lebens- und Lernraum Schule, indem sie den Schülerinnen und Schülern, über den Unterricht hinausgehend, außerunterrichtliche Angebote aus wichtigen Lebensbereichen erfahrbar macht und somit ihre Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung im Sinne einer ganzheitlichen Bildung erweitert. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag, um die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung und auf der Basis ihrer persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fordern und zu förder
Grundlage für die Arbeit in der Ganztagsschule ist der Runderlass des MK vom 1.8.2014 „Die Arbeit in der Ganztagsschule“.
1. Ziele, Aufgaben
1.1. Ziele
Folgende Zielsetzungen werden mit der Einführung der offenen Ganztagsschule im Zeitrahmen von 7.30 bis 15.10 Uhr[1] verfolgt:
• individuelle Forderung und Förderung von Schülerinnen und Schülern und damit verbunden eine Verbesserung ihrer Bildungschancen
• Förderung der Fähigkeit zu eigenverantwortlichem, selbstständigem Lernen und Handeln
• Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung sowie Anbahnung und Förderung einer stetig wachsenden Selbstständigkeit
• Förderung der sozialen Kompetenzen
• Erleben von Gemeinschaft und Freude
• soziale Integration von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunft
• Förderung des gemeinsamen Lebens und Lernens von Kindern mit und ohne Handicap
• Abbau vorhandener Defizite im Lernen und bei der Bewältigung des Lebens (wie z.B. bei den Ernährungsgewohnheiten/ Tischsitten)
• Unterstützung bei der Erledigung von Hausaufgaben
• Kennenlernen und Erfahren von Formen einer sinnvollen Freizeitgestaltung
• Unterstützung von – ganz besonders auch bildungsbenachteiligten – Familien bei der Entwicklung ihrer Kinder
• Entlastung von berufstätigen und anderweitig geforderten Eltern
1.2. Aufgaben
Zum Erreichen der obengenannten Ziele macht die offene Ganztagsschule den Schülerinnen und Schülern im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wietzendorf als Schulträger sowie außerschulischen Kooperationspartnern aus dem sozialen und kulturellen Umfeld ganztägig unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote. Diese basieren auf den Lebens- und Lernbedürfnissen der Kinder und eröffnen ihnen zusätzliche Möglichkeiten ganz besonders des individuellen und selbstständigen Lernens sowie der persönlichen Entwicklung – insbesondere in Form einer Stärkung ihrer Sozial- und Handlungskompetenz.
2. Organisation und Ausgestaltung des Tagesablaufs
Die Grundschule Wietzendorf wird ab dem Schuljahr 2015/16 für die Jahrgänge 1 bis 4 als offene Ganztagsschule geführt. Der Ganztagsbetrieb, der jeweils um 15.10 Uhr endet, wird an allen Schultagen, d.h. von montags bis freitags, mit Ausnahme der Tage der Zeugnisausgabe, angeboten und umfasst
• eine morgendliche Eingangsphase vor dem Beginn des regulären Unterrichts laut Stundentafel,
• den Regelunterricht gemäß Stundentafel,
• ein gemeinsames Mittagessen mit dem Angebot warmer, die Gebote einer gesunden Ernährung beachtender Mahlzeiten zu einem angemessenen Preis,
• eine Beaufsichtigung und Betreuung während der mit dem Mittagessen verbundenen Ruhe- und Erholungsphase,
• eine Unterstützung bei der Erledigung der Hausaufgaben
• eine Anleitung und Unterstützung in Phasen des selbstständigen Arbeitens und Lernens,[2]
• ein breitgestreutes Angebot an freizeitorientierten Arbeitsgemeinschaften und Projekten – auch an außerschulischen Lernorten.
Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler sowohl an der Schuleingangsphase als auch an den sich an den Vormittagsunterricht anschließenden außerunterrichtlichen Angeboten erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine Anmeldung verpflichtet für die Dauer eines Schulhalbjahres zur regelmäßigen Teilnahme. An- bzw. Abmeldung sind jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich.
2.1. Morgendliche Eingangsphase
Vor dem Beginn des regulären Unterrichts erfolgt eine morgendliche Betreuung der hierzu angemeldeten Schülerinnen und Schüler in Form des freien Spiels, der Eigenaktivität sowie auch der Vorbereitung auf den Unterricht ab 7.30 Uhr. Ab 8.00 geht diese Phase über in eine Betreuung für alle Grundschulkinder, die in der ersten Stunde unterrichtsfrei haben.
2.2. Gemeinsames Mittagessen
Das gemeinsame Mittagessen wird von montags bis freitags in der Mensa der Schule eingenommen. Die Teilnahme hieran ist für die Schülerinnen und Schüler, die zur Ganztagsbeschulung angemeldet sind, verbindlich. Mit der Bereitstellung einer warmen, ausgewogenen und gesunden Mittagsverpflegung ist ein örtlicher Anbieter betraut, damit die optimale Frische des Essens zum Zeitpunkt des Verzehrs gewährleitet ist. Zwecks Aufrechterhaltung eines für Eltern akzeptablen Kostenbeitrags hierfür – von gegenwärtig 3,85 € pro Mahlzeit – bedarf es der Bezuschussung seitens des Schulträgers. Die Nutzung dieses Angebots ist freiwillig. Schüler, die die warme Mahlzeit nicht nutzen, können alternativ selbst mitgebrachtes Essen verzehren.
Die Ausgabe des Mittagessens und die Organisation des Abwaschs erfolgt durch das beauftragte Catering-Unternehmen vor Ort bzw. durch zusätzlich vom Schulträger beauftragte Honorarkräfte. Die Betreuung und Beaufsichtigung der am Mittagessen teilnehmenden Kinder während des Essens liegt in den Händen pädagogischer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie der in den Nachtmittagsunterricht eingebundenen Lehrkräfte.
2.3. Ruhe- und Erholungsphase
Mit der an das gemeinsame Essen angebundenen Ruhe- und Erholungsphase bietet sich den Schülerinnen und Schülern Zeit zur freien Gestaltung. Sie haben die die Möglichkeit zur Ruhe zu kommen oder aber sich auf dem Schulhof (bei schönem Wetter) und im Forum bzw. in den Klassenräumen (bei schlechtem Wetter) in Form des freien Spiels und der Bewegung zu beschäftigen. Die Kinder sollen sich wohlfühlen. Indem in dieser Phase keine Leistungsansprüche an sie gestellt werden, bietet sich allen die Chance, einander unabhängig von einer Lernsituation zu begegnen.
Für die ganzheitliche Umsetzung der Ruhe-und Erholungsphase ist sowohl das Vorhandensein entsprechender Ruheräume als auch die Erweiterung der schulischen Ausstattung mit Spielen sowie Spiel- und Sportgeräten unverzichtbar.
Die Betreuung und Beaufsichtigung erfolgt durch die mit dieser Aufgabe schon während des Mittagessens betrauten pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder aber durch Lehrkräfte.
2.4. Lernwerkstatt-GS / Angeleitete Lernzeit
Die Lernwerkstatt-GS ist die angeleitete Lernzeit, die das inhaltliche und auch personelle Bindeglied zwischen dem Unterricht am Vormittag und den außerunterrichtlichen Angeboten darstellt. Hier werden Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem individuellen Leistungsniveau, aber auch in ihren Interessen gefördert. Unter Anleitung und Hilfestellung seitens der pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie der Lehrkräfte, die mit den Kindern und den Unterrichtsthemen aus dem Vormittagsunterricht vertraut sind, erledigen die Schülerinnen und Schüler zunächst gemeinsam ihre Hausaufgaben und arbeiten dann in zunehmendem Umfang eigenverantwortlich und selbstbestimmt an vorgegebenen wie auch selbst gewählten Aufgaben (Freiarbeit) in Form von Übung, Festigung und Wiederholung des Lehrstoffes sowie der Beschäftigung mit Lernkarteien, -spielen, -software und altersangemessener Literatur u.a.m. Sie kooperieren zu zweit oder in der Gruppe, lernen behutsam mit Materialien und dem Lernraum umzugehen und entwickeln Freude am Lernen. In diesem Kontext bietet sich unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Lernausgangslage neben der Möglichkeit der Aufarbeitung von Lernproblemen und -defiziten aus dem Fachunterricht in Form zusätzlicher Übungsphasen als auch der Verknüpfung außerunterrichtlichen Lernens mit dem Fachunterricht in Form der Vertiefung von Themen und Wissensgebieten.
In den Räumen, in denen die angeleitete Lernzeit stattfindet, wird ein umfangreiches Angebot unterschiedlichster Arbeitsmaterialien mit hohem Aufforderungscharakter vorgehalten, das die individuellen Lernbedürfnisse und Lerninteressen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt (z. B. Freiarbeitsmaterialien, Experimentiermöglichkeiten, Lese- und Medienecke mit CD-Playern und Kopfhörern, Computerarbeitsplätze mit Internetanschluss u.a.m.) und es ihnen ermöglicht, selbsttätig Lerninhalte aus den verschiedenen Fachbereichen über unterschiedliche Lernwege zu erarbeiten.
Die Durchführung der angeleiteten Lernzeit liegt – in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Lehrerstunden – in den Klassenstufen 1 und 2 primär in den Händen von pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und erfolgt in den Klassenstufen 3 und 4 durch Lehrkräfte.
2.5. Arbeitsgemeinschaften
Die Themen der Arbeitsgemeinschaften orientieren sich in erster Linie an den Interessen der Kinder, welche schulischerseits in geeigneter Form abgefragt werden. Durch eine angemessene Vielfalt werden den Kindern u. a. grundlegende Erfahrungen im musisch-künstlerischen, im handwerklichen sowie im sportlichen Bereich ermöglicht. Diese Angebote, die sowohl im Sinne einer Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten Bezüge zur Unterrichtsarbeit herstellen als auch völlig andere Bereiche zum Inhalt haben können, werden vom Personal außerschulischer Kooperationspartner mit seinen unterschiedlichen Professionen und Kompetenzen, von pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern sowie von Lehrkräften erteilt. Sie sind von den Schülerinnen und Schülern halbjährlich neu zu wählen. Ein Anspruch auf die Einrichtung wie auch auf die Teilnahme an einer bestimmten Arbeitsgemeinschaft besteht grundsätzlich nicht.
Als mögliche Kooperationspartner, mit denen seitens der Schule und des Schulträgers diesbezüglich bereits Vorgespräche angelaufen sind, kommen in Betracht
• der TSV Wietzendorf,
• der Musikverein Wietzendorf,
• die Naturschutzgruppe Wietzendorf
• die Landfrauen Wietzendorf
• die Freiwillige Feuerwehr Wietzendorf
• die Heidekreis-Musikschule
• der Schulverein
• das Bildungsbüro Heidekreis
• die Bücherei
• die Kirchengemeinde St. Jakobi
3. Räumlichkeiten
Im Rahmen des Ganztagsbetriebs stehen der Schule zurzeit bis 15.10 Uhr für die unterschiedlichen außerunterrichtlichen Angebote eine Mensa, eine Pausenhalle, sämtliche Grundschulklassenräume, die Schulküche, der Werkraum und der Physikraum als Fachräume, die Sporthalle und der Sportplatz sowie der gesamte Schulhofbereich mit einem Angebot an Spiel- und Klettermöglichkeiten uneingeschränkt zur Verfügung. Über dieses Angebot hinaus werden zusätzlich ein, zwei Ruheräume („Raum der Stille“) benötigt, in denen nicht laut gesprochen wird, in denen Kinder sich zurückziehen, zur Ruhe kommen und ausruhen können. Diese ließen sich ggf. durch Umwidmung und ausstattungsmäßige Umgestaltung der Schülerbücherei sowie des jetzigen Küchennebenraums schaffen.
Die Ausstattung der Räume mit Materialien für die Durchführung von Eingangsphase, Ruhe- und Erholungsphase sowie der Lernwerkstatt-GS muss stetig überarbeitet und optimiert werden.
4. Personal
Eine hohe Qualität, Verlässlichkeit und Kontinuität bei der Umsetzung/Durchführung der über den Pflichtunterricht hinausgehenden Angebote der Schule kann nur mithilfe qualifizierten Personals realisiert werden. Auf der Basis des der Schule gemäß Erlasslage zur Verfügung stehenden Zuschlags zum Zusatzbedarf an Lehrerstunden allein lässt sich eine pädagogisch sinnvolle, qualitätsorientierte, über den Status einer Betreuung/Beaufsichtigung hinausgehende Ausgestaltung des Ganztags-angebots im Sinne dieses Konzeptes nicht verwirklichen, denn die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote in Lerngruppen in Klassenstärke (lt. RdErl. d. Mk. „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an allgemein bildenden Schulen“) ist nicht zielführend. Es bedarf vielmehr einer Verringerung der Lerngruppengrößen auf etwa die halbe Klassenstärke (bei in etwa gleichen Gruppengrößen), woraus höhere Personalkosten resultieren.
Für die Beaufsichtigung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der morgendlichen Eingangsphase und des Mittagessens, in der sich hieran anschließenden Ruhe- und Erholungsphase sowie bei der Durchführung der Lernwerkstatt-GS und des AG-Angebots gilt es, pädagogische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie Personen der außerschulischen Kooperationspartner zu gewinnen. Ziel ist es, die Gesamtzahl dieser Personen möglichst gering zu halten, damit für die Kinder eine personelle Kontinuität gewährleistet ist. Außer Frage steht, dass die hierfür zurzeit im Rahmen der Budgetierung von Lehrerstunden seitens des Landes bereitgestellten Mittel nicht ausreichen werden, um die Kosten für die anfallenden Stunden und Arbeiten – und damit für eine pädagogisch zufriedenstellende Umsetzung des Ganztagskonzeptes – in vollem Umfang abzudecken. Der Schulträger ist somit gefordert, ergänzend zu den Landesmitteln, einen finanziellen Beitrag zu leisten, damit die außerunterrichtlichen Angebote mehr sind als nur eine bloße Verwahrung von Kindern.
[1] Die zeitliche Planung erfolgt unter Berücksichtigung der seitens des Trägers der Schülerbeförderung vorgegebenen Fahrpläne.
[2] Siehe hierzu 2.4 auf S. 5