Grundschule Wietzendorf    

      miteinander - füreinander - voneinander

Konzept zur schulischen Sprachförderung

 

„Die Grenzen meiner Sprache

sind die Grenzen meiner Welt.“

Ludwig Wittgenstein

 

1         Vorwort

Deutschland erlebt seit Jahren eine große Einwanderungswelle, die in der aktuellen Flüchtlingssituation einen neuen Höhepunkt gefunden hat. Viele Einwanderer und Flüchtlinge kommen als Familien mit schulpflichtigen Kindern und haben keine oder keine ausreichenden Deutschkenntnisse. Die Anzahl dieser Schülerinnen und Schüler steigt stetig. Sie haben einen Anspruch auf Bildung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine Kultur des Willkommens (vgl. Schulverwaltungsblatt 2014: 367). So ist es Realität an deutschen Schulen ist, dass wir heute einen hohen Anteil an Kindern unterrichten, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist.

Die Schule als Sozialisationsinstanz ist für viele Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache der wichtigste Ort sowohl für den gesteuerten Erwerb der Zweitsprache (Unterricht) als auch und den ungesteuerten Erwerb (gemeinsam spielen, Teilnahme an Ganztagsangeboten, AGs, Pausenhof etc.). Aus diesem Grund ist es Ziel unserer Schule, die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in ihrer Zweit- und Bildungssprache Deutsch zu erhöhen. Damit werden ihnen nicht nur ein Zugang zur Gesellschaft und eine umfassende Teilhabe an dieser ermöglicht, sondern sie erwerben die Schlüsselqualifikation für den schulischen und weiteren beruflichen Erfolg. Der Erwerb der Landessprache bildet darüber hinaus eine elementare Voraussetzung für die emotionale und kognitive Entwicklung von Kindern.

Wir verstehen an unserer Schule Sprachförderung als Begriff, der viele verschiedene Aspekte berücksichtigt. Einerseits haben wir laut Erlass die Aufgabe der vorschulischen Sprachförderung, andererseits haben alle Schülerinnen und Schüler mit einer nichtdeutschen Herkunftssprache (Kinder mit Migrationshintergrund[1]) sowie die Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Muttersprache das Recht auf eine bedarfsgerechte schulische Sprachförderung. Wir stehen täglich vor der anspruchsvollen Herausforderung, allen diesen Kindern mit ihren unterschiedlichen Sprachkenntnissen gerecht zu werden. Alle Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf eine bestmögliche individuelle Förderung. Sprachförderung ist in unserer Schule ein aktiver  Beitrag zur inklusiven Schule. Wir arbeiten zielorientiert daran, nicht nur die Sprachkompetenz, sondern auch die Selbst-,  Sozial- und Sachkompetenz unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern und damit den Grundstein für ihre weitere Entwicklung zu legen.

 

2         Ziele der Sprachförderung an der Grundschule Wietzendorf

Das Fördern und Fordern bilden Pfeiler unseres Schullebens. Dabei gehen unsere Überlegungen vom Kind aus, sodass es bei allen inhaltlichen und methodischen Entscheidungen im Mittelpunkt unserer Überlegungen steht (vgl. Schulverwaltungsblatt 2016: 273).

Um Lernschwierigkeiten zu erkennen und diese in Lernstärken umzuwandeln, ist die prozessbegleitende Beobachtung und differenzierte Diagnostik ein zentraler Baustein unseres Förderkonzepts. Unser Ziel ist es, mit regelmäßiger und differenzierter Diagnostik sowie der Einbeziehung aller am Kind (am Lernen) Beteiligten, Lernschwierigkeiten zu klären. Dabei sollen gezielt individuelle Fördermöglichkeiten aufgezeigt und angeboten sowie in fortlaufenden Förderplänen dokumentiert werden.

Zielgerichtetes Fördern und Fordern von Schülerinnen und Schülern mit einem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache und Sprechen verstehen wir als grundlegenden pädagogischen Auftrag unserer Schule. Dabei wollen wir jedes Kind individuell nach seinen Begabungen, Lernvoraussetzungen, Erfahrungen und Interessen fördern und fordern, um entsprechend der Eignung gleiche Bildungschancen zu gewährleisten.

Über allen konkreten Kleinzielen steht an unserer Schule das Bewusstsein und Bemühen, Fördermaßnahmen nicht nur in separaten Förderstunden und bei anderen Aktivitäten als additive Maßnahmen zu verstehen. Eine sprachliche Förderung findet in jedem Fach integrativ statt.

 

3         Durchgängige Sprachbildung

 

3.1       Allgemeine Schwerpunkte unserer Sprachförderung

Die Schwerpunkte unserer schulischen Sprachförderung lassen sich sowohl auf die Schülerinnen und Schüler, die Förderbedarf mit einem DaZ-Hintergrund haben als auch auf die Kinder mit einem DaM[2]-Hintergrund beziehen. Darüber hinaus schließt das Sprachförderkonzept die vorschulische Sprachförderung ein. Alle Kinder mit einem sprachlichen Förderbedarf sollen befähigt werden, dem Unterricht unbeeinträchtigt von sprachlichen Defiziten und kulturellen Unterschieden zu folgen. Darüber hinaus erlangen die Schülerinnen und Schüler durch die Sprachförderung die Befähigung, sich mit eigenen Kenntnissen und Gedanken in den jeweiligen Unterricht einzubringen. Die Sprachförderung versteht sich als Kombination aus additiven und integrativen Fördermaßnahmen.

Das phonologische Bewusstsein ist ständig zu schulen und der aktive Wortschatz fächerübergreifend zu erweitern. Damit erlangen die Kinder die Befähigung zum Zuhören, Verstehen und Umsetzen von konkreten Handlungsweisen auch über den Deutschunterricht hinaus.

Als grundlegend sehen wir die Förderung der Literalität der Schülerinnen und Schüler: Die Stärkung der Motivation zum Lesen, Schreiben und Vortragen sind wesentliche Teilaspekte des Förderunterrichts.

Schülerinnen und Schüler mit einer nichtdeutschen Herkunftssprache sollen die Zweitsprache Deutsch lernen und befähigt werden, in der Zweitsprache zu lernen.

Zu fördernde Grundkompetenzen:

-        Hören und Hörverstehen (Vorlesegeschichten, Hörspiele, Spiele, Lernprogramme)

-        Sprechen (Lieder, Spiele, Reime, Rollenspiele, Erzählanlässe, Bücher)

-        Lesen (Kinderbücher, Gedichte, Lieder)

-        Schreiben (Freies Schreiben, Briefe, Bildergeschichten, Gedichte)

-        Kommunikationskompetenz (Portfolio, Lerntagebuch, Vorträge, Interviews, Rollenspiele, Bewältigung von                     Alltagssituationen wie einkaufen)

 

Konkrete Ziele für Klassenstufe 1 und 2 sind beispielsweise:

-        eigene (Bild-)Wörterbücher anlegen (auch fächerübergreifend)

-        regelmäßige Übungen zur Schulung der phonologischen Bewusstheit (Lautierungsübungen, Silbenübungen,                  Reimen u.ä.)

-        Leseübungen auf unterschiedlichen Sprachniveaus (ggf. Texte mit Bildern) mit Verstehensfragen

-        Teilnahme am Leseprogramm „antolin“

-        Einrichtung von Textsammlungen auf verschiedenen Sprachniveaus für unterschiedliche Fächer zur freien Nutzung

-        strategiebegleiteter Rechtschreibunterricht von Anfang an zum Erlernen  sprachlicher Strukturen

-        Schaffung von regelmäßigen Erzählanlässen in allen Fächern (Sitzkreis, kleine Vorträge, Erzählplakate)

 

Konkrete Ziele für Klassenstufe 3 und 4 sind beispielsweise

-        eigene Wörterbücher/ Wörterlisten anlegen (auch fächerübergreifend)

-        Leseübungen auf unterschiedlichen Sprachniveaus mit Verstehensfragen

-        Teilnahme am Leseprogramm „antolin“

-        Einrichtung von Textsammlungen auf verschiedenen Sprachniveaus für unterschiedliche Fächer zur freien                      Nutzung

-        strategiegebegleiteter Rechtschreibunterricht zum Erlernen und Festigen sprachlicher Strukturen

-        Schaffung von regelmäßigen Erzählanlässen in allen Fächern (Sitzkreis, Plakate, Vorträge, Berichte)

-        Sprachvergleiche (Deutsch – Zweitsprache, um Struktur von Sprachen zu erkennen)

 

3.2       Vorschulische Sprachförderung an der Grundschule Wietzendorf

Kindliche Sprachaneignung vollzieht sich ab dem ersten Lebenstag „als Prozess der Wechselwirkung zwischen angeborenen Voraussetzungen und sozialen Einflüssen“ (Gogolin 2005: 15 f.). Um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilnehmen zu können, ist das Beherrschen der deutschen Sprache (Verstehen und Sprechen) wichtig. Ein altersangemessener passiver und aktiver Wortschatz ist daher Bedingung für zukünftiges Lernen und stellt außerdem die Grundlagen des Schriftspracherwerbs dar. Darüber hinaus ist für den Schriftspracherwerb die Entwicklung der phonologischen Bewusstheit eine unabdingbare Voraussetzung. Aus diesem Grund ist es wichtig, bereits vor der Einschulung die Chancen derjenigen Kinder zu erhöhen, deren Sprachentwicklung im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern noch nicht genügend fortgeschritten ist. Durch die vorschulische Sprachförderung kann von schulischer Seite ein entscheidender Einfluss auf die sozialen Gegebenheiten genommen werden.

3.2.1    Grundlage der vorschulischen Sprachförderung

Die Sprachförderung vor der Einschulung ist in § 54a des Niedersächsischen Schulgesetzes geregelt. Bereits im Frühjahr des der Einschulung vorausgehenden Schuljahres erfolgt die Feststellung des Sprachstandes aller im Folgejahr schulpflichtigen Kinder nach einem vorgegebenen einheitlichen Verfahren (Niedersächsisches Kultusministerium: Fit in Deutsch/ Feststellung des Sprachstandes). Kinder, bei denen hier ein Förderbedarf ermittelt wurde, erhalten ein Jahr lang Sprachförderunterricht, bevor sie eingeschult werden. Der Förderunterricht ist verpflichtend und wird von Lehrkräften unserer Grundschule erteilt.

3.2.2    Organisationsformen der vorschulischen Sprachförderung

Um den Kindern möglichst häufig die Gelegenheit zu geben, ihre Sprachkompetenz zu erweitern, werden sie gemeinsam, möglichst täglich, in einer Kleingruppe gefördert. Je nach Anzahl der Kinder und der damit zur Verfügung stehenden Lehrerstunden ist es eventuell möglich, zu zweit in einer solchen Gruppe zu arbeiten oder zwei kleinere Gruppen zu bilden.

Da in Wietzendorf Kinder aus drei unterschiedlichen Kindertagesstätten gefördert werden und in den einzelnen Kindertagesstätten keine separaten Förderräume zur Verfügung stehen, findet die Förderung in der Schule statt. Dafür werden ein separater Förderraum und/ oder die schuleigene Bücherei genutzt. Material ist in den jeweiligen Räumen vorhanden oder wird bei Bedarf zusätzlich in den jeweiligen Raum mitgenommen.

3.2.3    Inhalte der vorschulischen Sprachförderung

Die Sprachförderung ist so angelegt, dass die Kinder möglichst häufig die Gelegenheit erhalten zu sprechen. Da Sprache eng verbunden ist mit den Bereichen Wahrnehmung, Bewegung und Handeln eignen sich Aktivitäten, die zum Sprechen anregen, wie beispielsweise spielen, singen, tanzen, malen oder basteln. Daneben spielen das Hören und Zuhören eine wichtige Rolle, da auch hier der Wortschatz erweitert und sprachliche Strukturen aufgenommen werden. Dabei werden die Vorerfahrungen der Kinder berücksichtigt.

Die inhaltliche Grundlage der vorschulischen Sprachförderung bildet das Curriculum des Niedersächsischen Kultusministeriums (siehe: Didaktisch-methodische Empfehlungen für die Sprachförderung vor der Einschulung). Der Unterricht gliedert sich in folgende Lernbereiche:

-        Ich und du

-        Sich orientieren

-        Miteinander leben

-        Was mir wichtig ist

-        Sich wohl fühlen.

Auf dieser Basis haben wir einen eigenen Themenplan für die vorschulische Sprachförderung an unserer Grundschule festgelegt. Dieser befindet sich im Anhang und ist Bestandteil des Sprachförderkonzeptes.

 

3.2.4    Dokumentation der individuellen Lernentwicklung

Im Verlauf der Sprachförderung wird die Entwicklung jedes Kindes dokumentiert. Durch das Verfahren der Sprachstandsfeststellung wird zunächst die Ausgangslage ermittelt. Zu Beginn der Sprachförderung schließt sich eine intensive Beobachtungsphase an, in der die individuellen Ziele definiert werden. Im weiteren Verlauf werden für jedes Kind Beobachtungen zu verschiedenen Bereichen des Spracherwerbs schriftlich festgehalten. Daraus leiten sich die nächsten Fördermaßnahmen ab.

 3.2.5    Zusammenarbeit mit Eltern, dem Kindergarten und außerschulischen Kooperationspartnern

Es finden halbjährliche Gespräche mit den ErzieherInnen der Kindergärten statt. Bei Bedarf werden diese durch zusätzliche Beratungsgespräche mit den Eltern und dem Kindergarten erweitert. Ggf. können diese Gespräche auch gemeinsam mit allen Beteiligten geführt werden. Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, sich über den aktuellen Sprachstand und die Sprachentwicklung ihres Kindes zu informieren. Bei Flüchtlingsfamilien stehen ehrenamtliche IntegrationshelferInnen zur Kommunikationserleichterung und für verbindliche Absprachen zur Verfügung.

In Wietzendorf wird durch den Sozialraumpartner Stephansstift ein wöchentliches Sprachförderprojekt (Sprachschatzsucher) angeboten. Bei Bedarf wird die Teilnahme an dieser Sprachförderung empfohlen. Ein Austausch mit dem Stephansstift kann, das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt, stattfinden.

 

3.3      Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher und deutscher Herkunftssprache

3.3.1    Grundlage der Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher und deutscher Herkunftssprache

Die meisten Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache unserer Schule leben bereits vor ihrem Schuleintritt in Deutschland, wurden entweder hier geboren oder sind im Kleinkindalter zugezogen. Einige der Schülerinnen und Schüler leben als Flüchtlingskinder hier, über ihr Bleiben wird erst noch entschieden.

In ihren Familien sprechen die Kinder - individuell verschieden - die Herkunftssprache der Eltern, wachsen zweisprachig auf oder sprechen nur deutsch. Wenn diese Kinder bereits in Wietzendorf leben, werden sie ein Jahr vor der Einschulung auf ihren Sprachstand überprüft und haben bei Bedarf am Sprachförderunterricht (siehe Absatz 3.2) vor der Einschulung teilgenommen. Daneben gibt es jedoch auch die Kinder, die erst kurz vor oder im Laufe der Grundschulzeit nach Wietzendorf kommen, teils mit Deutschkenntnissen, teils ohne oder nur mit sehr geringen. Diese Kinder haben nicht an den o.g. Maßnahmen teilgenommen und hier in der Regel auch keine Kindertagesstätte besucht.

An unserer Schule haben wir folgende Ausgangssituation für das Schuljahr 2016/17 ermittelt:

 


Klassenstufe

  

  

Anzahl der Kinder mit Deutsch als Zweitsprache

  

  

Erstsprachen/ Muttersprachen

  

  

1

  

  

8

  

  

Großbritannien,Kasachstan, Niederlande, Russland

  

  

2

  

  

3

  

  

Großbritannien, Kosovo, Vietnam

  

  

3

  

  

6

  

  

Afghanistan,  Kasachstan, Moldawien, Montenegro, Russland, Weißrussland

  

  

4

  

  

10

  

  

Griechenland,Mauritius, Niederlande, Polen, Portugal, Russland, Vietnam

  

 

Damit lässt sich feststellen, dass wahrscheinlich 27 der 175 Schülerinnen und Schüler eine andere Erstsprache als Deutsch sprechen. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie sich der Zuzug von Flüchtlingsfamilien mit Kindern im schulpflichtigen Alter entwickelt.

Bei Schülerinnen und Schülern, die eine der Kindertagesstätten besucht oder an der vorschulischen Sprachförderung teilgenommen haben, liegt eine Dokumentation der Lernentwicklung (LeNi-Bögen) und/ oder eine Beschreibung der Lernausgangslage durch die Sprachstandsfestellung vor. Darüber hinaus werden Beobachtungen und die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz während der vorschulischen Sprachförderung separat festgehalten. Auf der Grundlage dieser Dokumentationen sowie der Beobachtungen der Klassen- und Fachlehrer wird bei bestehendem Förderbedarf ein Förderplan erarbeitet, der in regelmäßigen Abständen der Lernentwicklung angepasst wird.

Bei Schülerinnen und Schülern, die erst später dazukommen, wird der Ist-Stand in den Bereichen Verstehen und Sprechen (Jahrgänge 1 und 2) sowie zusätzlich in den Bereichen Lesen und Schreiben (Jahrgänge 3 und 4) ermittelt. Auf dieser Grundlage wird dann der individuelle Förderplan erarbeitet und regelmäßig fortgeschrieben.

Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Muttersprache, die über einen Förderbedarf im Bereich Sprache verfügen, haben, wenn sie bereits im Kleinkindalter in Wietzendorf wohnten, an der vorschulischen Sprachförderung teilgenommen. Zur Vermeidung der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und von Wiederholungen bzw. Zurückstellungen werden Schülerinnen und Schüler darüber hinaus ab der 1. Klasse gezielt präventiv gefördert. Diese Förderung findet als Kombination additiver und integrativer Maßnahmen statt und beinhaltet u.a. zusätzliche klassenübergreifende Förderstunden mit einem Förderschullehrer als Einzelunterricht oder in Kleingruppen (bspw. im phonologischen Bereich) und gezielte Unterstützung im Unterricht.

3.3.2    Organisationsformen und Inhalte der schulischen Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher und deutscher Herkunftssprache

Die Förderung erfolgt wenn möglich integrativ in allen Bereichen des Unterrichts. Diese Förderung versteht sich als Binnendifferenzierung in allen Unterrichtsfächern und umfasst vielfältige Maßnahmen, die eng verzahnt sind mit den additiven Fördermaßnahmen. Dazu gehören u.a.:

-        Einsatz von Symbolen etc., um die Kommunikation visuell zu unterstützen

-        individuell angepasstes Lernmaterial

-        differenzierte Aufgabenstellungen im Fachunterricht

-        Einsatz von Hilfsmitteln wie Wörterlisten, Wörterbüchern o.ä.

-        gezielte Unterstützung durch zusätzliche HelferInnen (PraktikantInnen, pädagogische MitarbeiterInnen)                         während des Unterrichts

-        regelmäßige Hospitationen des Förderschullehrers in den ersten Klassen zur Diagnostik der Lernausgangslage in           den Bereichen Fein- und Grobmotorik, Wahrnehmung, Literalität, Sprache, Sozialverhalten, phonologische                   Bewusstheit

-        periodische Hospitationen zur Orientierung über die Lernfortschritte auch über die erste Klasse hinaus

-        Teamteaching im Verbund von Fach- und Förderlehrer

-        Förderangebote wie beispielsweise Wahrnehmungsübungen, Übungen zur Lautdifferenzierung, Lese-Schreibtraining (z.B. mit Materialien des Kieler Lese- und Rechtschreibaufbaus), Wortschatzerweiterungsübungen, Übungen zum handlungsaktiven Erschließen und Festigen der unterschiedlichen Zahlenräume u.v.m.


Darüber hinaus werden folgende additive Fördermaßnahmen durchgeführt, wenn eine ausreichende Versorgung mit Lehrerstunden gewährleistet ist:

-        Förderstunden

o   diese finden hauptsächlich während des regulären Unterrichts in einem separaten Raum statt

o   Förderung i.d.R. als Einzelunterricht durch Fachlehrer

o   Förderung in jahrgangs- und/ oder klassenübergreifenden Kleingruppen durch den Förderlehrer

-        Förderkurse

o   diese finden hauptsächlich in den Randstunden zuzüglich zur regulären Stundentafel statt

o   Förderung in jahrgangs- und/ oder klassenübergreifenden Kleinstgruppen durch Fachlehrer oder den Förderlehrer, um die unterschiedlichen Lernstände unabhängig vom Alter zu berücksichtigen und gemeinsame Lernerfolge zu schaffen

-        Förderung der Lese- und Sprachkompetenz durch den Verein „Mentor e.V.“

o   regelmäßig einmal wöchentlich eine Förderstunde zur Erweiterung der Lese- und Sprachkompetenz durch ehrenamtliche HelferInnen

 

Jeder Schüler wird individuell gefördert. Schüler mit einer nichtdeutschen Herkunftssprache, die an einer gezielten DaZ-Förderung teilnehmen, sollen mit der Förderung befähigt werden, schnellstmöglich am Klassenunterricht teilzunehmen. Die inhaltliche Grundlage dieser Sprachförderung wurde durch das Curriculum des Niedersächsischen Kultusministeriums (siehe: Rahmenrichtlinien Deutsch als Zweitsprache) gelegt. Der Unterricht gliedert sich in einen Aufbau- und einen Grundkurs. Vom Organisationsrahmen und dem individuellen Lernstand ist es abhängig, in welchem Zeitrahmen die Lernziele erreicht werden können.

Folgende Lernfelder werden im Grundkurs erarbeitet:

-        Ich und du

-        Lernen

-        Sich orientieren

-        Miteinander leben

-        Was mir wichtig ist

-        Sich wohl fühlen.

 

Im Aufbaukurs werden die Inhalte der Lernfelder erweitert. Alle Schülerinnen und Schüler, die an dieser Förderung teilnehmen, arbeiten mit den Übungsheften „Willkommen in Deutschland“ des Mildenberger Verlags. In diesen Heften werden die o.g. Lernfelder erarbeitet, sodass die Übungshefte unterstützend in den Förderstunden oder im Regelunterricht eingesetzt werden können.

Ein schuleigener Arbeitsplan für den Bereich Deutsch als Zweitsprache muss noch erstellt werden.

 

3.3.3    Dokumentation der individuellen Lernentwicklung

Nachdem die Lernausgangslage der jeweiligen Schülerinnen und Schüler durch unterschiedliche Maßnahmen (Beobachtungen der Fach- und Klassenlehrer und des Förderlehrers, informelle Diagnostikverfahren, individuelle Lerntests – auch fächerübergreifend – , Berücksichtigung der LeNi-Bögen) ermittelt wurde, muss die individuelle Lernentwicklung regelmäßig dokumentiert werden. Das erfolgt in den LeNi-Bögen oder ggf. durch individuelle Förderpläne, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Ein Austausch im Klassenkollegium findet auf pädagogischen Dienstbesprechungen statt, sodass sich ein umfassendes Bild des aktuellen Lernstandes zeigt.

Für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht am Regelunterricht teilnehmen und aufgrund ihrer sprachlichen Kompetenzen noch keine Noten erhalten, werden Niveaueinschätzungen geschrieben, die sich auf die Hauptfächer beziehen (Muster siehe Anlage).

 

3.3.4    Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Kooperationspartnern

Es finden regelmäßige Beratungsgespräche mit den Eltern statt. Die Eltern haben jederzeit die Möglichkeit, sich über den aktuellen Sprachstand und die Sprachentwicklung ihres Kindes zu informieren. Bei Flüchtlingsfamilien stehen ehrenamtliche IntegrationshelferInnen zur Kommunikationserleichterung und für die Vereinbarung verbindlicher Absprachen zur Verfügung.

Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern wird je nach Bedarf immer angestrebt. Regelmäßig wird zur Förderung der Lese- und Sprachkompetenz bereits mit dem Verein „Mentor – Die Leselernhelfer e.V.“ zusammengearbeitet. Darüber hinaus strebt die Schule eine Zusammenarbeit mit der Stiftung Lesen im Bereich der Leseförderung an. Eine Bewerbung um den Einsatz ehrenamtlicher HelferInnen speziell für Flüchtlingskinder findet statt. Weitere mögliche Kooperationspartner sind der Schulträger, unser Sozialraumpartner und SchuBus.

 

4  Kompetenzen des Kollegium der Grundschule Wietzendorf

Grundlegend bildet sich das Kollegium regelmäßig fort, um sein Wissen und Instrumentarium zur Lernbeurteilung und individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler in allen Lernbereichen zu erweitern.

Für das laufende Kalenderjahr (2016) ist eine SCHILF zum Thema DaZ geplant, bei der der Schwerpunkt beim fächerübergreifenden Unterricht liegt.

Darüber hinaus nehmen die Kolleginnen und Kollegen regelmäßig an Fortbildungen zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten teil. Das können beispielsweise Veranstaltungen im Bereich LRS, Dyskalkulie sowie auch frühkindliche Sprachbildung sein. Auf Dienstbesprechungen werden anschließend kurze Einblicke in die Themenschwerpunkte angeboten, damit sich alle KollegInnen informieren können.

Darüber hinaus werden zwei weitere Schwerpunkte festgelegt. Zum einen wird sich das Kollegium intensiv mit der Erstellung und Beschaffung von Material (Texte auf unterschiedlichen Sprachniveaus, Spiele etc., informelle Tests zur Diagnostik) befassen, das die Schülerinnen und Schüler bei der fächerübergreifenden Sprachförderung unterstützt. Das ist die Grundlage dafür, dass die o.g. Maßnahmen erfolgreich in den Förderprozess integriert werden können.

Zum anderen ist es notwendig, dass sich alle Kolleginnen und Kollegen bezüglich der Erstellung und Auswertung von Beobachtungsbögen, Selbstbeurteilungsbögen für Schülerinnen und Schüler, Förderplänen und Lernverträgen weiterbilden. Eine rechtliche und fachliche Grundlage dafür sind die Rahmenrichtlinien „Deutsch als Zweitsprache“ des Niedersächsischen Kultusministeriums. Darauf aufbauend muss ein standardisiertes Verfahren zum Testen des Lernerfolges ausgewählt werden, um den Erfolg der ergriffenen Fördermaßnahmen zu überprüfen.

Eine grundlegende Selbstverständlichkeit ist, dass die Kolleginnen und Kollegen sich bei der Lernbeurteilung gegenseitig beobachten, sich Feedbacks geben und so die Unterrichtspraxis optimieren.

Stand: 28.05.2016

 

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