Grundschule Wietzendorf    

      miteinander - füreinander - voneinander

Hausaufgabenkonzept 

Grundsätze

Unser Leitziel für alle Vereinbarungen zu den Hausaufgaben ist die Förderung der Selbstständigkeit der Kinder.

Der Schwerpunkt des Lernens in unserer Schule liegt in der Unterrichtszeit. Hausaufgaben sind eine sinnvolle Ergänzung des Unterrichts. Die Kinder lernen, ihre Zeit selbst einzuteilen. Sie wenden erlernte Arbeitstechniken selbstständig an. Durch Üben und Wiederholen gewinnen die Schüler Sicherheit. Hausaufgaben sollen aus dem Unterricht heraus erwachsen und führen wieder zu ihm hin. Sie ermöglichen das Festigen von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch Wiederholen und Üben.

Kinder sollen Hausaufgaben selbstständig erledigen. Das setzt voraus, dass die Hausaufgaben zielgerichtet gestellt werden. Differenzierter Unterricht braucht auch differenzierte Hausaufgaben. Dies bezieht sich nicht nur auf quantitative Aufgabenstellungen, sondern auch auf qualitative.

Der zeitliche Rahmen der Hausaufgaben ist klar festgelegt: An vier Tagen in der Woche (Montag bis Donnerstag) werden Hausaufgaben aufgegeben. Dafür sollen i.d.R. täglich nicht mehr als 30 Minuten reine Arbeitszeit aufgewendet werden (Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums). Aus dem Ganztag werden keine Resthausaufgaben mit nach Hause gebracht, es sei denn, die Schülerin oder der Schüler hat die Arbeit an den Hausaufgaben verweigert. Dieses wird den Eltern mit einem Informationsbogen mitgeteilt.

 

Hausaufgaben im offenen Ganztag

Im Rahmen des Ganztags werden die Hausaufgaben unter Beaufsichtigung und ggf. Hilfestellung seitens der Lehrerinnen und Lehrer, der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der AG-Betreuungskräfte erledigt. Die Schülerinnen und Schüler werden in dieser Zeit betreut und dabei unterstützt, eigenverantwortlich und selbstbestimmt an den vorgegebenen Hausaufgaben zu arbeiten.

In der Lernwerkstatt-Grundschule wird darüber hinaus eine angeleitete Lernzeit angeboten. Es werden Angebote zum vertiefenden Üben, Wiederholen und Festigen des Lernstoffes vorgehalten. Dabei können die Schülerinnen und Schüler allein, in Partnerarbeit oder in Kleingruppen an selbstgewählten Aufgaben arbeiten.

Bei Bedarf findet ein Austausch zwischen den Betreuungskräften, den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern sowie den Fachlehrerinnen und Fachlehrern statt, in dem über Probleme, Entwicklungen, Verhalten und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler gesprochen wird. Eventuell notwendige Maßnahmen werden vereinbart.

Ist das Verhalten eines Kindes so auffällig, dass es die anderen bei ihrer Arbeit massiv
stört, so bekommt es eine Elternmitteilung mit nach Hause. Dieser Brief wird unterschrieben der Klassenlehrerin vorgelegt.

Hausaufgaben werden stets im Hausaufgabenheft/ Schulplaner vermerkt.

 

Zusammenfassung
Hausaufgaben
- werden in angemessenem Umfang aufgegeben,
- können von den Kindern selbstständig bearbeitet werden,
- werden schriftlich im Hausaufgabenheft notiert,
- enthalten differenzierte Aufgabenstellungen,
- sind dem individuellen Leistungsvermögen der Schüler angepasst und
- werden konsequent formal kontrolliert, inhaltlich zum Teil (auch durch Selbstkontrolle der Schülerinnen und Schüler).
Falls auffällt, dass Hausaufgaben nicht bearbeitet wurden, erfolgt eine schriftliche Information an die Eltern und die entsprechenden Fach-/Klassenlehrkräfte.

 Aufgaben der Beteiligten

  

Um ihre Selbstständigkeit weiterentwickeln zu können, brauchen Kinder einen sicheren Rahmen, der durch Regeln und Vereinbarungen aller Beteiligten gesteckt ist. Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag und die Kinder selbst haben dabei jeweils eigene Aufgabenbereiche.

 

Die Lehrerinnen und Lehrer

-        erteilen Hausaufgaben, die aus dem Unterricht erwachsen

-        differenzieren die Hausaufgaben bei Bedarf nach der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler,

-        kontrollieren und würdigen gemachte Hausaufgaben,

-        geben den Beteiligten (Kindern, Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ganztag) Rückmeldungen zu den           Hausaufgaben.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag

-        achten auf die Einhaltung der vereinbarten Regeln,

-        kontrollieren, ob Hausaufgaben gemacht wurden,

-        geben den Kindern Rückmeldung zu Ordentlichkeit und Sauberkeit der Hausaufgaben und den Hinweis,                         gegebenenfalls unordentlich erledigte Hausaufgaben neu zu machen,

-        geben bei Bedarf den Fach- und/oder Klassenlehrkräften eine Rückmeldung,

-        leisten Hilfestellungen und stellen Arbeitsmaterialien in Zusammenarbeit mit den Fachlehrkräften bereit; z.B.                Lexika, PC, Rechenhilfen, Wörterbücher usw.,

-        weisen, wenn möglich, die Kinder auf Fehler hin und unterstützen sie, diese selbstständig zu verbessern,

-        geben den Eltern ggf. Rückmeldungen über den Rückmeldebogen.

 

Die Schülerinnen und Schüler                                                                                                                             

-        halten vereinbarte Regeln ein,

-        notieren Hausaufgaben schriftlich,

-        erledigen ihre Hausaufgaben vollständig, ordentlich und in angemessener Zeit,

-        kontrollieren ihre Aufgaben am kommenden Schultag selbst (jahrgangsabhängig)

-        gehen gewissenhaft mit Materialien um und haben ihr eigenes Material dabei,

-        arbeiten Hausaufgaben zu Hause nach, wenn diese bewusst (Arbeitsverweigerung) nicht gemacht wurden                      (nicht, wenn betreuende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter feststellen, dass Aufgaben zu schwer und/oder zu              umfangreich waren).

 

Die Eltern

-        nehmen Kenntnis von den vereinbarten Regeln im Rahmen der Lernwerkstatt,

-        kontrollieren täglich, ob die Hausaufgaben gemacht wurden,

-        dürfen auf Fehler hinweisen und ihr Kind dabei unterstützen, die Fehler zu verbessern (Hausaufgaben dürfen                jedoch Fehler haben, da diese eine wichtige Rückmeldung für die Lehrerin und den Lehrer sind.),

-        unterstützen ihre Kinder beim Lernen (z.B. beim Einmaleins, bei Gedichten usw.),

-        sind aufgefordert, Hausaufgaben im Fall einer Arbeitsverweigerung gemeinsam mit dem Kind nachzuarbeiten,

-        sehen sich verpflichtet, Hausaufgaben wie bspw. die Vorbereitung auf Arbeiten, Diktate, das Lernen des                          Einmaleins oder von Gedichten kontinuierlich auch zu Hause zu begleiten.

Stand: 28.09.2016